Wohn- und Geschäftshäuser erfassen
Erfassen Sie Wohn- und Gewerbebereiche getrennt. Mindestens ein Wohnbereich und ein Gewerbebereich sind erforderlich. Die Anfrage dient der Prüfung und Angebotserstellung. Sie löst keine verbindliche Gutachtenbestellung und keine Zahlung aus.
Eigenes Gutachten für diese Objektart. Die Restnutzungsdauer wird sachverständig geprüft. Kundeneingaben werden als solche gekennzeichnet; eine bestimmte Restnutzungsdauer oder Anerkennung durch das Finanzamt wird nicht zugesagt.
Preis nach Objektprüfung.
