Jetzt Abschreibung Ihrer Immobilie erhöhen!
Maximieren Sie Ihre Rendite durch eine optimierte Abschreibung Ihrer Immobilie!
Wir bieten professionelle Gutachten zur Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie. Nutzen Sie unsere Expertise, um Ihre steuerliche Abschreibung zu optimieren und sparen Sie effektiv Steuern.
Kontaktieren Sie uns jetzt und profitieren Sie von maßgeschneiderten Lösungen für Ihre Immobilieninvestition.
Steigern Sie Ihre Rentabilität mit unserem Fachwissen!
Steigern Sie Ihre Rendite durch erhöhte Abschreibungen Ihrer Immobilie!
Mit unseren Gutachten zur kürzeren Restnutzungsdauer können Sie über die standardmäßigen 50 Jahre hinaus Steuern sparen.
Profitieren Sie von der Möglichkeit, rückwirkend Steuern zu sparen, selbst ohne vorliegenden Steuerbescheid. Das BFH-Urteil vom 28. Juli 2021 ermöglicht Ihnen, die Abschreibungsraten auf bis zu 9 % pro Jahr zu erhöhen (ohne Bausubstanzgutachten).
Das bedeutet: Mehr Rendite für Sie, jedes Jahr!
Entdecken Sie die verborgenen finanziellen Vorteile Ihrer Immobilien!
Lassen Sie sich von unseren Beispielen inspirieren und entdecken Sie, wie Sie das finanzielle Potenzial Ihrer Immobilie optimal ausschöpfen können!
BENEFITS
Entdecken Sie Ihre Vorteile bei Uns!
Zertifizierte Gutachten
Vertrauen Sie auf die Expertise unserer DIN ISO/IEC 17024-zertifizierten Sachverständigen. Wir bestimmen die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie präzise und effizient, basierend auf Ihren digital übermittelten Informationen.
Mit uns erhalten Sie fundierte, zuverlässige Ergebnisse, die auf Ihren individuellen Bedürfnissen zugeschnitten sind.
Bequem von Zuhause
Sparen Sie Zeit und Kosten mit unserer effizienten Online-Bewertung. Unsere Methode zur Bestimmung der Restnutzungsdauer verzichtet auf physische Inspektionen und nutzt stattdessen digitale Daten, um Ihnen schnelle und präzise Ergebnisse zu liefern – jederzeit zugänglich in unserer elektronischen Datenbank.
Begleitschreiben vom Steuerberater
Profitieren Sie von unserem einfachen Online-Formular zur schnellen Erfassung Ihrer Immobiliendaten.
Für einen Festpreis von nur 550 € erhalten Sie von uns ein detailliertes Gutachten, welches innerhalb von 7-10 Tagen direkt zu Ihnen kommt – bequem und unkompliziert.
Schnelle Bearbeitung und Support
Sobald Sie Ihre Bestellung abgeschickt und Ihre Dokumente hochgeladen haben, garantieren wir Ihnen einen individuell angefertigten Bericht sowie ein professionelles Begleitschreiben eines Steuerexperten innerhalb von 7-10 Tagen.
Bei etwaigen Anfragen oder Problemen steht Ihnen unser engagiertes Support-Team jederzeit zur Seite.
Rentabilitätscheck: Wie profitabel sind ältere Immobilien?
Entdecken Sie die finanziellen Vorteile einer erhöhten Abschreibung bei älteren Immobilien!
Unsere Expertengutachten offenbaren häufig eine verkürzte Restnutzungsdauer für Gebäude, die älter als 30 Jahre sind, vor allem, wenn in den letzten 25 Jahren keine vollständige Sanierung und in den letzten 15 Jahren keine umfassenden Renovierungen stattgefunden haben.
Diese Erkenntnis bietet Ihnen die einzigartige Gelegenheit, durch erhöhte Abschreibungen signifikante Steuervorteile zu erzielen.
Nutzen Sie diese Chance, um Ihr finanzielles Portfolio optimal zu gestalten und Ihr Investitionspotenzial zu maximieren!
Werfen Sie einen Blick auf unser Beispiel!
- MFH, Baujahr 1980, Abschreibungsfähigkeit Gebäudeanteil 350.000,00 €, kleinere Modernisierungen in den letzten 15 Jahren, einfacher Gebäudezustand.
Vor dem Gutachten | Nach dem Gutachten | Differenz | |
---|---|---|---|
Wert des Gebäudes und zugehörige Kaufnebenkosten | 350.000,00 € | 350.000,00 € | – |
Restnutzungsdauer (gesetzlich vs. tatsächlich) | 50 Jahre | 25 Jahre | 25 Jahre |
Jährliche Abschreibungen in % | 2.00% | 4.00% | 2.00% |
Jährliche Abschreibungen in € | 7.000,00 € | 14.000,00 € | 7.000,00 € |
Steuersatz 42% | 42% | 42% | |
Steuerersparnis | 29.400,00 € | 58.800,00 € | 29.400,00 € |
- Zukünftige jährliche Abschreibungen: 14.000,00 €
- Sparen Sie 29.400 Euro Steuern in den nächsten 10 Jahren!
Schluss mit zu hohen Steuerzahlungen für Vermieter!
Fordern Sie jetzt ihr Gutachten bei Uns an!
ABLAUF
Und so einfach geht´s
Der Bestellvorgang
Sie können die Informationen in Ihren Immobilienunterlagen schnell nachlesen und bequem in unsere Formulare eintragen.
Eine Besichtigung Ihrer Immobilie ist nicht erforderlich.
Gutachtenerstellung
Die Ergebnisse stellen wir Ihnen bequem elektronisch per E-Mail zur Verfügung.
Weiterleitung an dein Finanzamt
Auf diese Weise minimieren Sie die Anforderungen der Steuerbehörden und senken Ihre Kosten erheblich.
UNSER PREIS
Steigern Sie Ihre Rendite mit unserem Restnutzungsdauer-Gutachten für Immobilien!
Sichern Sie sich jetzt Ihr individuelles Angebot für ein Restnutzungsdauer-Gutachten und erhöhen Sie die Rendite Ihrer Immobilie durch gezielte Abschreibungen und Steuervorteile.
-
Individueller und detaillierter Bericht über Ihre Immobilie
-
Erstellung eines Anschreibens für Ihr Finanzamt durch unsere Steuerberater
-
Professionelle Wertermittlung und Erstellung eines Gutachtens der Restnutzungsdauer
Fordern Sie Ihr individuelles Gutachten zur Restnutzungsdauer an und das alles zu einem Festpreis von 550 € inklusive Steuern.
Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit und fordern Sie Ihren maßgeschneiderten Bericht an. Mit diesem Bericht in der Hand können Sie bereits bei Ihrer nächsten Steuererklärung erhebliche Ersparnisse realisieren.
Verpassen Sie nicht diese Chance, Ihre Finanzen zu optimieren!
WICHTIGE ARTIKEL
Informieren Sie sich weiter:
BUNDESFINANZMINISTERIUM
Absetzung für Gebäudeabnutzung
nach kürzerer Nutzungsdauer
UNSERE FAQ
Regelmäßig gestellte Fragen
Allgemeine Fragen zum Gutachten
Die Erstellung eines Gutachtens kann für Immobilienbesitzer von Vorteil sein, insbesondere wenn Sie Eigentümer einer vermieteten Immobilie sind, die mindestens 30 Jahre alt ist und in den letzten 25 Jahren keine Kernsanierung oder umfassende Modernisierung erfahren hat. In solchen Fällen ist es wahrscheinlich, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer ist als die übliche Nutzungsdauer.
Sie erhalten per E-Mail ein Gutachten, das sämtliche erforderlichen Angaben zur Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer enthält. Zusätzlich erhalten sie ein vorgefertigtes Schreiben von einem Steuerberater. Dieses Schreiben sollten sie zusammen mit dem Gutachten bei ihrer Steuererklärung dem Finanzamt vorlegen.
Das Gutachten wird von europaweit zugelassenen und nach DIN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt.
Alle benötigten Informationen werden in unserem Formular abgefragt.
Sofern Ihre Wohnung nach WEG verwaltet wird, können Sie einfach Ihre Hausverwaltung ansprechen. Sollten Sie Ihre Immobilie selbst verwalten, finden Sie die Informationen höchstwahrscheinlich in Ihren Unterlagen zur Immobilie.
Ja, Sie können das Gutachten für deine Wohneinheit selbst in Auftrag geben.
Gutachten & Steuern
Die Rechtslage ist seit dem BFH-Urteil vom 28.07.2021 (Az. IX R 25/19) klar. Unsere Gutachten sind grundsätzlich anzuerkennen. Sollten Sie im Zusammenhang mit der Geltendmachung der tatsächlichen Restnutzungsdauer steuerliche Beratung benötigen, empfehlen wir Sie gerne an einen passenden Steuerberater weiter.
Selbstverständlich können Sie die Kosten für das Gutachten grundsätzlich als Werbungskosten geltend machen, wenn Sie mit der bewerteten Immobilie steuerpflichtige Einkünfte erzielen.
Wenn Ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben wurde und der Bewertungsstichtag in das entsprechende Jahr fällt, können Sie das Gutachten für diese Steuererklärung verwenden. Falls Sie bereits einen Steuerbescheid erhalten haben, hängt die Nutzung des Gutachtens davon ab, ob dieser bereits rechtskräftig ist. Ihr Steuerberater kann Ihnen im Zweifelsfall Auskunft geben. Angenommen, Sie haben Ihren Steuerbescheid für das Jahr 2021 letzte Woche erhalten und lassen das Gutachten auf den 01.01.2021 datieren, sollten Sie Ihren Steuerberater umgehend kontaktieren. Es ist wahrscheinlich, dass Sie die kürzere Restnutzungsdauer noch geltend machen können. Wenn Sie den 01.01.2022 als Bewertungsstichtag gewählt haben, reichen Sie das Gutachten einfach mit dem von uns bereitgestellten Begleitschreiben des Steuerberaters zusammen mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt ein.
Spezifische Fragen zum Gutachten
Die Grundlage zur Ermittlung der Restnutzungsdauer findet sich in § 4 Abs. 3 Satz 1 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Dieser Abschnitt berücksichtigt die Auswirkungen wesentlicher Modernisierungsmaßnahmen auf die Restnutzungsdauer, basierend auf dem Baujahr oder dem Alter des Gebäudes. Besonderes Augenmerk wird auf die erhebliche Verbesserung der Nutzungsbedingungen oder signifikante Energieeinsparungen gelegt.
Es ist tatsächlich keine Vor-Ort-Begehung erforderlich.
Grundsätzlich können Sie als Bewertungsstichtag in unserem Rechner jedes beliebige Datum rückwirkend bis zum 01.01.2021 wählen. Wenn Sie Ihre Immobilie erst danach erworben haben, macht es Sinn, den Tag des Übergangs von Nutzen und Lasten als Stichtag zu wählen. Andernfalls empfehlen wir den 01. Januar eines Jahres als Bewertungsstichtag. Bitte beachten Sie, dass Sie im Rechner stets die zum Bewertungsstichtag zutreffenden Angaben machen müssen. Wenn Sie sich unsicher bezüglich des Stichtags sind, sprechen Sie am besten Ihren Steuerberater darauf an.
Das BMF-Schreiben ist erst seit dem 22.02.2023 in Kraft. Unsere Gutachten wurden den Anforderungen dieses Schreibens vollständig angepasst, um Ihnen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Natürlich, solange keine umfassende Renovierung oder Modernisierung durchgeführt wurde, behält das Gutachten seine Gültigkeit. Sie können die Abschreibung gemäß der ermittelten Restnutzungsdauer weiterhin in Anspruch nehmen.
Wenn Ihnen diese Daten nicht bekannt sind, können Sie stattdessen „k.A.“ angeben. Sollten die Daten bekannt sein, müssen Sie diese angeben.
Begriffserklärungen
Bei einer Kernsanierung wird die Immobilie bis auf ihre tragenden Strukturen wie Fundamente, Wände, Decken und Stützen zurückgebaut. Alle An- und Umbauten werden entfernt, und das Gebäude wird durch Sanierungsmaßnahmen in einen neuwertigen Zustand versetzt, wobei die eigentliche Struktur erhalten bleiben sollte. Zu den Arbeiten im Rahmen einer Kernsanierung gehören unter anderem der Austausch von Heizungsrohren und Wasserleitungen, der Austausch von Fenstern und Türen, die Modernisierung der Elektroinstallation, die Modernisierung der Heizungsanlage sowie die Sanierung der Fassade, wenn diese beschädigt oder unzureichend gedämmt ist. Außerdem wird die Dachkonstruktion samt einer neuen Dacheindeckung saniert.
Eine Immobilie wird als umfassend saniert angesehen, wenn sie insgesamt einer Renovierung unterzogen wurde. Hierbei handelt es sich nicht nur um oberflächliche Veränderungen, sondern es werden sämtliche erforderlichen Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt. Beispiele hierfür sind die Erneuerung der Stromleitungen und Heizungsanlagen.
Ein Einspänner ist ein Mehrfamilienhaus mit nur einer Wohnung je Geschoss. Bei einem Zweispänner handelt es sich um zwei Wohnungen pro Geschoss, und so weiter.