Restnutzungsdauergutachten für Ihre Immobilie
Prüfen Sie die Voraussetzungen für eine höhere Gebäude-AfA.
Wir ermitteln die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie sachverständig und nachvollziehbar. Grundlage sind die konkreten Gebäudeeigenschaften, Modernisierungen und Nutzungsmöglichkeiten.
Eine nachgewiesene kürzere Nutzungsdauer kann eine höhere jährliche AfA ermöglichen. Ob und in welcher Höhe sich dies steuerlich auswirkt, hängt von Ihrem Einzelfall ab.
Objektdaten übermitteln und die tatsächliche Nutzungsdauer prüfen lassen.
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Ihre Annahmen
Gebäude-AfA im 1. Jahr
Kumulierter Steuervorteil
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Berechnungsgrundlage und wichtige Hinweise
Vereinfachte Szenariorechnung für linear abgeschriebene, zur Einkünfteerzielung genutzte Gebäude und volle Kalenderjahre. Bisherige jährliche AfA = ursprüngliche Gebäude-Bemessungsgrundlage × bisheriger AfA-Satz. Szenario-AfA = zu Beginn noch verfügbares Abschreibungsvolumen ÷ angenommene Restnutzungsdauer. Beide Verläufe sind auf das verbleibende Abschreibungsvolumen begrenzt. Bei Neuerwerb entspricht dieses der Bemessungsgrundlage.
Steuerdifferenz = Unterschied der AfA × konstanter Grenzsteuersatz. Unterstellt wird eine vollständige steuerliche Verwertbarkeit. Der Gesamtwert summiert die jährlichen Unterschiede; optional werden die eingegebenen Gutachtenkosten einmal abgezogen. *Der Monatswert ist ein Zwölftel des Jahreswerts, keine monatliche Auszahlung.
Höhere AfA verlagert Abschreibung grundsätzlich zeitlich vor. Sie erhöht nicht das gesamte Abschreibungsvolumen; in späteren Jahren kann sich der Vorteil wieder ausgleichen. Verkauf, Wertentwicklung, Zinsen, Sonderabschreibungen, degressive AfA, zeitanteilige Abschreibung und Änderungen persönlicher Verhältnisse sind nicht berücksichtigt. Das Ergebnis ersetzt keine steuerliche Beratung und ist keine Zusage einer Steuerersparnis oder Anerkennung. Die Restnutzungsdauer ist keine freie steuerliche Wahl.
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Eine nachgewiesene kürzere tatsächliche Nutzungsdauer kann nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eine höhere jährliche Gebäudeabschreibung ermöglichen. Der Abschreibungssatz ergibt sich aus der sachverständig ermittelten Nutzungsdauer des konkreten Gebäudes.
Der BFH bestätigt geeignete sachverständige Methoden (IX R 25/19; IX R 14/23). Eine reine Modellberechnung ohne Würdigung der Objektverhältnisse genügt nicht. Die Berücksichtigung früherer Steuerjahre hängt von den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen ab und ist steuerlich zu prüfen.
Eine bestimmte Restnutzungsdauer, Steuerersparnis oder Anerkennung durch das Finanzamt kann nicht zugesagt werden.
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Ob eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer vorliegt, hängt vom einzelnen Gebäude ab. Wir berücksichtigen Bauweise, Zustand, Instandhaltung, Modernisierungen und die wirtschaftlichen sowie rechtlichen Nutzungsmöglichkeiten. Das Gebäudealter allein begründet keine höhere AfA.
Gesetzgebung im Blick – Stand 22.10.2026: Der Bundesrat schlägt im Jahressteuergesetz 2026 eine Beschränkung auf Gebäude vor, deren kürzere Nutzungsdauer bereits bei Fertigstellung bestand. Die Bundesregierung kündigt in der Drucksache 21/8283 eine Prüfung an. Dieser Vorschlag ist von der geltenden Rechtslage zu unterscheiden; eine Bestellung sichert keinen bestimmten künftigen Steuervorteil.
BENEFITS
Entdecken Sie Ihre Vorteile bei Uns!
Sachverständige Einzelfallprüfung
Wir leiten die tatsächliche Restnutzungsdauer aus den konkreten Gebäudeeigenschaften und nachvollziehbaren Befunden ab. Bauzustand, Modernisierungen und Nutzungsmöglichkeiten werden individuell gewürdigt. Eine schematische Berechnung ersetzt diese Prüfung nicht.
Bequem von Zuhause
Übermitteln Sie Ihre Unterlagen bequem digital. Die sachverständige Prüfung berücksichtigt die konkreten Objektverhältnisse und die Qualität der Nachweise. Ob ergänzende Unterlagen oder eine Vorortbesichtigung erforderlich sind, wird im Einzelfall beurteilt.
Begleitschreiben vom Steuerberater
Erfassen Sie Ihre Objektdaten bequem im Online-Formular. Das Gutachten enthält eine nachvollziehbare Herleitung der tatsächlichen Restnutzungsdauer. Ein Begleitschreiben ersetzt keine individuelle Steuerberatung und keine Prüfung der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen durch Ihre Steuerberatung.
Schnelle Bearbeitung und Support
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 7–10 Tagen nach Eingang vollständiger, prüffähiger Unterlagen und Klärung des Untersuchungsumfangs. Bei Rückfragen unterstützen wir Sie. Steuerliche Einzelfragen und die Verwendung in der Steuererklärung stimmen Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung ab.
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Rechenbeispiel mit Annahmen: Bei einer AfA-Bemessungsgrundlage für das Gebäude von 350.000 € beträgt die jährliche AfA bei 2 % zunächst 7.000 €. Werden eine tatsächliche Nutzungsdauer von 25 Jahren und damit 4 % AfA anerkannt, ergeben sich 14.000 € jährlich.
Die zusätzliche AfA beträgt 7.000 € pro Jahr. Bei einem angenommenen konstanten Grenzsteuersatz von 42 % entspricht dies einer rechnerischen Steuerwirkung von 2.940 € jährlich beziehungsweise 29.400 € in zehn Jahren, ohne Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Gutachtenkosten.
Vorausgesetzt sind ausreichende steuerpflichtige Einkünfte, unveränderte Verhältnisse und die steuerliche Anerkennung. Höhere jährliche AfA verlagert Abschreibungen grundsätzlich zeitlich vor; eine dauerhafte Steuerersparnis in dieser Höhe ist nicht zugesagt.
- MFH, Baujahr 1980, Abschreibungsfähigkeit Gebäudeanteil 350.000,00 €, kleinere Modernisierungen in den letzten 15 Jahren, einfacher Gebäudezustand.
- Zukünftige jährliche Abschreibungen: 14.000,00 €
- Beispiel: 29.400 € rechnerische Steuerwirkung in zehn Jahren bei 42 % Grenzsteuersatz – siehe Annahmen.
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Ob sich ein Gutachten zur Restnutzungsdauer für Sie lohnt, hängt vom Gebäude, der AfA-Bemessungsgrundlage und Ihrer steuerlichen Situation ab. Wir prüfen die tatsächliche Nutzungsdauer ergebnisoffen und nachvollziehbar.
Übermitteln Sie uns Ihre Objektdaten für die sachverständige Prüfung.
ABLAUF
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UNSER PREIS
Ihr Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer
Sachverständige Beurteilung Ihres Gebäudes auf Grundlage prüffähiger Unterlagen. Steuerliche Auswirkungen und Anerkennung hängen vom Einzelfall ab.
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Individueller und detaillierter Bericht über Ihre Immobilie
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Erstellung eines Anschreibens für Ihr Finanzamt durch unsere Steuerberater
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Professionelle Wertermittlung und Erstellung eines Gutachtens der Restnutzungsdauer
Fordern Sie Ihr individuelles Gutachten zur Restnutzungsdauer an und das alles zu einem Festpreis von 550 € inklusive Steuern.
Fordern Sie ein Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie an. Grundlage sind prüffähige Unterlagen und eine sachverständige Würdigung des Einzelfalls.
Die steuerliche Verwendung und mögliche Auswirkungen stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung ab. Über die Anerkennung entscheidet das Finanzamt im jeweiligen Verfahren.
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GESETZLICHE GRUNDLAGE
§ 7 EStG: Gebäudeabschreibung und tatsächliche Nutzungsdauer
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